Newsletter
KZVK-Newsletter 4/24 vom 18.12.2024
Gut aufgehoben – auch im neuen Jahr
Anmeldung für Tagungen im Januar und Februar noch möglich!
Mit den Feiertagen in Sichtweite melden wir uns noch einmal mit einer Ausgabe unserer blickpunkte. Wir nutzen die Gelegenheit, um Ihnen eine schöne Weihnachtszeit sowie ein glückliches neues Jahr zu wünschen, und bedanken uns für die gute Zusammenarbeit in 2024 – vor allem bei den zahlreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmern unserer Tagungen: Von September bis November durften wir viele von Ihnen bereits in Bielefeld, Dortmund und Köln begrüßen und zu aktuellen Themen rund um die Zusatzversorgung informieren. Ins neue Jahr starten wir direkt mit unseren weiteren Terminen in Nonnweiler (Saarland), Erfurt, Magdeburg und Vallendar (Koblenz) – es gibt noch Restplätze! Die Teilnahme ist für Sie wie immer kostenfrei!

Rechengrößen 2025 stehen fest
Erstmals einheitlich für Ost und West
Die Rechengrößen zur Zusatzversorgung, die sich zum Teil aus den Grenzwerten für die Sozialversicherung ergeben, stehen für 2025 fest. Die positive Einkommensentwicklung in 2023 hat die Beitragsbemessungsgrenzen zum 1. Januar 2025 deutlicher als in der Vergangenheit steigen lassen. Neu ist, dass die Höchstgrenzen zur Beitragsberechnung erstmals in Ost- und Westdeutschland angeglichen sind. Unsere Zusammenfassung der für die Zusatzversorgung maßgeblichen Grenzwerte ist dadurch übersichtlicher geworden.
KZVK – Kirchliche Zusatzversorgungskasse Rheinland-Westfalen
Schwanenwall 11
44135 Dortmund

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